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Online-Recht

Heutzutage wird eine Firma von Vornherein als "altbacken" oder "altmodisch" abgestempelt, wenn sie keinen Online-Auftritt hat. Eine eigene Homepage im Netz zu haben ist auch bei Privat-Personen mittlerweile durchaus üblich.

Ein Bereich über den sich die meisten Webseitenbetreiber am wenigsten auskennen ist die Gesetzgebung: was darf ich - was nicht. Früher war das Internet eine "rechtsfreie" Zone, diese Zeiten sind für die einen - zum Glück für die anderen - leider vorbei.

Wir wollen versuchen Ihnen eine kleinen Überblick über juristische Fallen zu geben. Wir können und dürfen hier natürlich keine Rechtsberatung geben, sondern nur darauf Aufmerksam machen, welche Fallstricke Sie schon von Anfang an umgehen können. Ebenso haften wir nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit, sollten Sie sich rechtlichen Schritten gegenüber sehen, so wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Kennzeichenrechte

Domain-Namen sind immer wieder Stein des Anstosses bei Rechtsstreitigkeiten. Eine Privatperson, die eine Domain aus Vor- und Zuname zusammengesetzt besitzt hat nichts zu befürchten, solange die hinterlegten Inhalte nicht kommerzieller Natur sind.

Bei geschäftlich genutzten Domains gilt meist "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Die Firma, die die Domain registriert hat, darf sie normalerweise auch behalten. Steht der Domain-Name jedoch mit bekannten oder berühmten Marken in Konflikt kann es zu Schwierigkeiten kommen.

Ein berühmtes Beispiel ist hier der Rechtsstreit zwischen Erich Krupp und der Firma Krupp um die Domain krupp.de. Im Endeffekt wurde die Domain der Firma zugesprochen, weil der Firmenname so bekannt ist, dass ein Anwender, der "krupp.de" eingibt, dort auf jeden Fall die Internet-Präsenz der Firma zu finden erwartet.

Erlaubte Inhalte

Grundsätzlich gilt: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Hier gilt nicht nur die allgemeine Rechtslage sondern auch Klauseln im Vertrag mit dem jeweiligen Provider bei dem die Webseite hinterlegt wird.

z.B. ist es verboten:

  • kinderpornographisches Material zu besitzen oder zu verbreiten
  • Tier- und Gewaltpornographie zu verbreiten
  • Pornographie Personen zugänglich zu machen, die jünger als 18 Jahre sind
  • Urheberrechte zu verletzen, also z.B. geschützte MP3-Dateien, Bilder o. Filme zum Download bereitzuhalten

Anbieterkennzeichnung

Wer Tele- oder Mediendienste (oft ist die Unterscheidung nicht ganz klar) anbietet, ist verpflichtet ein Impressum auf der Webseite zu haben oder auch auch nicht. Um einer etwaigigen Abmahnung durch Mitbewerber aus dem Wege zu gehe ist es generell empfehlenswert ein Impressum mit Postadresse, verantwortlichen Personen und eMail / Telefon online zu stellen.

Links u. Frames

Grundsätzlich gilt: Ein Verstoß gegen das Markenrecht besteht dann, wenn ein Hyperlink auf eine andere Domain kennzeichnend für die eigene Homepage benutzt wird. Also man sich selbst somit einen Vorteil verschafft und die Arbeit eines fremden Webmasters ausnutzt.

So genannte Deep-Links (Links, die direkt auf eine Unterseite einer Homepage linken) werden zum Problem wenn die verlinkte Seite nicht zur eigenen Webseite gehört und der Link nicht als Domainfremd zu erkennen ist.

Generell ist von dem Einblenden fremder Seiten in eigene Frames abzuraten, da es hier schnell zu Streitigkeiten um Urheberrechtsverletzungen kommt.

Marken in Metatags

Zu Promotionzwecken werden auch oft gerne Markennamen (z.B. von Konkurrenten) in die Meta-Tags aufgenommen, dies stellt jedoch eine kennzeichenmäßige Verwendung dar. Diese Art der Werbung und Übervorteilung führt in der Regel zu geldbewährten Abmahnungen und ist deshalb nicht zu empfehlen.

Freundschaft ist alles, auch im Internet. Deshalb arbeiten wir mit Agenturen wie Belt+Sund zusammen. Die Agentur macht größtenteils Webdesign Hamburg.

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